AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der c3 computer communication consulting, Inhaber Horst Graner

1. Geltung der Bedingungen/Angebote

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (folgend als „AGB“ bezeichnet) gelten für sämtliche zwischen uns und dem Kunden geschlossenen Verträge. Für alle Vereinbarungen ist stets unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Angebote und alle Liefertermine sind stets unverbindlich, es sei denn, wir bezeichnen diese ausdrücklich als verbindlich. Alle Zusagen, mündliche, telefonische Abreden, die von unserer Auftragsbestätigung abweichen, sind erst nach schriftlicher Bestätigung für uns rechtsverbindlich. Abweichende Bedingungen des Käufers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Diese AGB haben Gültigkeit für die gesamte gegenwärtige und zukünftige Geschäftsverbindung zwischen uns, auch wenn ein Auftrag von uns nicht besonders bestätigt werden sollte.

2. Preise

(1)    Unsere Preise sind freibleibend und unverbindlich. Sie sind Nettopreise ab unserem Standort in Bad Schwartau zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und etwaiger gesondert ausgewiesener Versandkosten. Die Art der Verpackung und Versendung liegt in unserem Ermessen.
(2)     Unsere angebotenen und die im Vertrag enthaltenen Preise sind stets Tagespreise aufgrund der übermittelten Tagespreise unserer Lieferanten. Tritt bis zum Liefertag bzw. vor Bezahlung des Rechnungsbetrages eine Erhöhung der Lieferantenpreise ein, so sind wir auch nach Vertragsschluss berechtigt, den sich aus der Änderung der Lieferantenpreise ergebenden jeweiligen Tagespreis zu berechnen. Dies gilt nicht gegenüber einem Nicht- oder Minderkaufmann.

3. Liefer- und Abnahmebedingungen

Teillieferungen durch uns sind jederzeit zulässig. Angelieferte Waren sind, auch wenn sie unwesentliche und oberflächliche, den bestimmungsgemäßen Gebrauch und die Werthaltigkeit nicht beeinträchtigende Beschädigungen aufweisen, vom Käufer entgegen zu nehmen. Mit Empfangnahme einer Teillieferung wird ein entsprechender Teilrechnungsbetrag fällig. Das Verstreichen unserer unverbindlichen Lieferterminen befreit den Käufer nicht von der Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Erbringung der Leistung und der Erklärung, dass er die Leistung nach Ablauf der Frist ablehnen werde.

4. Zahlungsbedingungen

(1)    Rechnungsbeträge sind ohne Abzug und, soweit nichts anderes vereinbart ist, binnen 10 Tagen nach unserem Rechnungsdatum zu zahlen. Als Zahlungstag gilt der Tag des Eingangs auf unserem Konto. Wechsel werden nicht angenommen. Werden vom Käufer Zahlungstermine überschritten, so sind wir berechtigt, vom Eintritt des Verzuges an die gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen; die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Bleibt der Käufer nach Anzeige der Bereitstellung mit der Abnahme der Ware länger als 7 Tage im Annahmeverzug, sind wir nach Setzung einer Nachfrist von weiteren 7 Tagen berechtigt, auf Abnahme zu klagen, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, oder vom Vertrag zurück zu treten. Im zweiten Fall können wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 20 % des Verkaufspreises als Entschädigung ohne Nachweis fordern. Der Käufer ist berechtigt, uns den Nachweis eines geringeren Schadens zu führen.
(2)    Der Käufer kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die von uns anerkannt wurden, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur berechtigt, wenn er seinen Gegenanspruch aus demselben Vertrag geltend macht.

5. Versand  und Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Wird uns keine besondere Vorschrift erteilt, so erfolgt der Versand nach bestem Ermessen und im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten. Erfolgt die Versendung durch uns selbst, geht die Gefahr bei Übergabe der Ware auf den Käufer über, der den Erhalt der Ware auf unserem Lieferschein oder Dienstleistungsauftrag zu bestätigen hat.

6. Mängelansprüche und Haftung

(1)    Offensichtliche Mängel können vom Käufer nur innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich geltend gemacht werden. Versteckte Mängel müssen vom Käufer unverzüglich nach Entdeckung gerügt werden. Für Kaufleute gilt der § 377 HGB, so dass diesen gegenüber Mängelansprüche entfallen, wenn sie ihren Untersuchungs- und Rügepflichten nicht nachkommen.
(2)    Weist die gelieferte Ware zum Zeitpunkt der Lieferung einen Mangel auf, sind wir nach Wahl des Käufers verpflichtet, den Mangel zu beseitigen oder eine mangelfreie Sache dem Käufer zu liefern (Nacherfüllung), es sei denn, dass wir aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind. Der Käufer hat uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung), die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen des Mangels oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer ausgeschlossen. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Käufer den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen nach den nachfolgenden Bestimmungen bleibt unberührt.
(3)    Nimmt der Käufer Änderungen an der von uns gelieferten Ware vor, entfallen Mängelansprüche des Käufers, soweit eine Produktänderung den Mangel herbeigeführt hat. Befolgt der Käufer die Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht, wechselt er Teile an den gelieferten Waren aus oder verwendet er Verbrauchsmaterialien, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfallen Mängelansprüche des Käufers, soweit einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat.
(4)    Wir haften für Schäden des Käufers -gleich aus welchem Rechtsgrund – in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit.
(5)    Darüber hinaus haften wir für Schäden, die wir durch einfache fahrlässige Verletzung solcher Vertragspflichten verursachen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf („Verletzung sogenannter wesentlicher Vertragspflichten“). In diesem Fall haften wir jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Wir haften unbeschadet des nachfolgenden Abs. 6 nicht für die einfache fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
(6)    Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen zu unseren Gunsten gelten auch nicht in den Fällen der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und auch dann nicht, wenn und soweit wir Mängel der Kaufsache arglistig verschwiegen haben. Die Haftungsbeschränkungen gelten ferner nicht, soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben haben im Rahmen der abgegebenen Garantie. Für Schäden, die auf der Verletzung einer abgegebenen Garantie beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der abgegebenen Garantie erfasst ist.
(7)    Soweit unsere Haftung nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
(8)    Der Käufer ist verpflichtet, die fehlerhafte Ware in der Originalverpackung unter Beifügung einer Rechnungskopie an uns zurück zu senden. Kaufleute haben die für die Anlieferung nachzubessernder Ware entstehenden Transportkosten selbst zu tragen. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht für Verbrauchsmaterialien, die unter Ausschluss jeglicher Gewährleistungen geliefert werden.

7. Eigentumsvorbehalt

(1)    Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung – bei Zahlung durch Scheck 8 Tage nach Gutschrift desselben – unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche, sofern er Kaufmann ist. Bei Nichtkaufleuten bleiben die gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nachforderungen unser Eigentum.
(2)    Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Käufer widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf unsere Aufforderung hin wird der Käufer die Abtretung offenlegen und die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer.
(3)    Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurück zu nehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt – soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet – kein Rücktritt vom Vertrag. Gegenüber Nichtkaufleuten sind wir zur Zurücknahme nach Mahnung berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet.

8. Patentverletzung/Urheberrechte

(1) Wird die Ware in einer vom Käufer besonders vorgeschriebenen Ausführung hergestellt und geliefert, so übernimmt der Käufer die Gewähr, dass durch die Ausführung Rechte Dritter, insbesondere Patente, Gebrauchsmuster, Marken und sonstige Schutz- und Urheberrechte nicht verletzt werden. Der Käufer ist in einem solchen Fall verpflichtet, uns von allen Ansprüchen Dritter, die sich aus einer solchen Verletzung ergeben können, freizustellen.

(2) An Kostenanschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten nur mit unserer vorherigen Zustimmung zugänglich gemacht werden. Zu Angeboten gehörende Zeichnungen und andere Unterlagen sind uns auf Verlangen vom Käufer zurückzugeben.

9. Unvorhergesehene Ereignisse und Rücktrittsrecht

(1)    Falls unvorhergesehene Ereignisse – als solche gelten auch die Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können wie etwa höhere Gewalt, Aus- und Einfuhrverbote, Arbeitskämpfe, Streik, Aussperrung, Verzögerung oder Ausfall der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe, Materialien oder Teile vorliegen, werden die Vertragsverpflichtungen der Parteien für die Dauer der Störung im Umfang ihrer Wirkung suspendiert.
(2)    Überschreiten die sich nach vorstehendem Absatz 1 ergebenden Verzögerungen den Zeitraum von 6 Wochen, so sind beide Parteien berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfangs vom Vertrag zurück zu treten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht.
(3)    Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers sind wir – unbeschadet unserer sonstigen Rechte – befugt, von den Lieferverpflichtungen zurückzutreten oder nach unserer Wahl Vorkasse oder Sicherheiten für ausstehende Lieferungen zu verlangen, weiterhin sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.

10. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen und ausschließlicher Gerichtsstand (einschl. Scheckklagen) sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten ist Eutin, soweit der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. Das gleiche gilt, wenn im Zeitpunkt der Klageerhebung der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Käufers unbekannt ist. Die Beziehungen der Parteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden innerdeutschen Recht und Ausschluss der Vorschriften über das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über den internationalen Warenkauf (sog. CISG)..

11. Ausfuhrbestimmungen

Alle von c3 gelieferten Produkte sind zum Verbleib in der Bundesrepublik Deutschland bestimmt. Die Wiederausfuhr von Produkten unterliegt grundsätzlich den Außenwirtschaftsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland bzw. des Ursprungslandes und ist für den Kunden genehmigungspflichtig. Der Kunde muss sich selbst über diese Vorschriften informieren.

12. Datenschutz und Geheimhaltung

(1)   Wir verpflichten uns zur Einhaltung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetztes (BDSG).
(2)  Über alle uns bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden werden wir auch über die Vertragslaufzeit hinaus Stillschweigen bewahren.
(3)  Alle von uns beauftragten Personen sind zur Wahrung der Vertraulichkeit und des Datenschutzes verpflichtet.

13. Schlussbestimmungen

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht. 

Stand März 2019